Sicherheitscheck
Viele Tankanlagen im Bestand, die den technischen Regeln nicht mehr entsprechen
Heizöltankanlagen mit unterer Umlaufleitung, wie z.B. bei Stahlblechtanks üblich und auch bei Kunststofftanks aus Anfang der 70er Jahre noch möglich, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollten dringend ausgetauscht werden.
Auch solche Kunststofftanks sollten ausgetauscht werden – nicht nur wegen der Alterung, sondern auch wegen des Ölgeruchs. Moderne Tanks haben eine wirksame Diffusionssperre und Heizölgeruch ist tatsächlich von gestern.
Fachbetriebspflicht – wer ist Fachbetrieb nach Wasserrecht?
Die neue Anlagenverordnung AwSV, aber auch die meisten zur Zeit noch gültigen Ländervorschriften fordern für sicherheitstechnische Arbeiten an Heizöltankanlagen und für die Erstellung und Montage von Heizöltankanlagen über 1.000 Liter einen Fachbetrieb nach Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz, WHG § 62) und AwSV § 62. Diese Fachbetriebe sind in der Regel anerkannte Heizungsbaubetriebe, die zusätzlich ihre Eignung durch einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation oder durch die Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft nachgewiesen haben. Daneben gibt es Tankschutz-Fachbetriebe, die sich auf die Werterhaltung und die Revision von Tankanlagen spezialisiert haben. Auch diese sind Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz. Die Fachbetriebseigenschaft für diese speziellen Arbeiten muss sich der Betreiber bzw. Auftraggeber zwingend von den ausführenden Betrieben bestätigen lassen.
Nähere Informationen zum Thema Fachbetrieb nach Wasserrecht:
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§ 46 AwSV definiert verschärft die Pflichten des Betreibers – nachfolgend ein Auszug.